Kassenärztliche Leistungen können durch Ihren Hausarzt, Orthopäden etc. verordnet werden. Die Anzahl und das verordnete Heilmittel bestimmt jeweils der verordnende Arzt, abhängig von seinem Budget. Diese Verordnung muss innerhalb von 7 Tagen bei uns eingegangen sein, sonst verliert diese Ihre Gültigkeit. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich umgehend bei uns anzumelden, wenn sie eine Verordnung von ihrem Arzt erhalten haben. Wenn sie kassenärztliche Leistungen in unserer Praxis erhalten, sind wir verpflichtet, bei der ersten Behandlung die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 32 Abs. 2 SGB V, in Höhe von 10 % des Gesamtwertes und die Rezeptgebühr von 10,- € pro Rezept, von ihnen zu verlangen. Natürlich können sie jede kassenärztliche Leistung auch privat bei uns erhalten.
Neben unseren kassenärztlichen Leistungen bieten wir auch alternative
Therapiemethoden an. Alternative Therapiemethoden können nicht von ihrem Arzt
verordnet werden, da die Krankenkassen die Leistungen nicht in ihrem
Heilmittelkatalog übernommen haben. Deshalb müssen sie die Kosten für diese
Leistungen selbst tragen.
Gern beraten wir Sie
persönlich über unsere Angebote!