Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und kann durch Ihren Hausarzt, den Kinderarzt, Orthopäden etc. verordnet werden.
In unserer
Praxis bieten wir Ihnen folgende
ergotherapeutische Leistungen an:
Praxisschwerpunkte im Bereich Ergotherapie:
Abhängig von der Verordnung des Arztes können alle Behandlungen auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
Die Anzahl und das verordnete Heilmittel
bestimmt jeweils der verordnende Arzt, abhängig von seinem Budget. Die
Verordnung muss innerhalb von 7 Tagen bei uns eingegangen sein, sonst verliert
diese ihre Gültigkeit. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich umgehend bei uns
anzumelden, wenn Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben.
Wenn Sie kassenärztliche Leistungen in unserer Praxis erhalten, sind wir verpflichtet, bei der ersten Behandlung die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 32 Abs. 2 SGB V, in Höhe von 10 % des Gesamtwertes und die Rezeptgebühr von 10,- € pro Rezept, von Ihnen zu verlangen.
Natürlich können Sie jede kassenärztliche Leistung auch privat bei uns erhalten.